Von Ihrem zuständigen Jugendamt erhalten Sie einen Zuschuss zu den Betreuungskosten:
Bitte erfragen Sie dessen Höhe direkt beim Jugendamt, bei Fragen helfe ich Ihnen gerne. Die Kosten richten sich nach einem vertraglich geregelten Stundensatz sowie einem Elternbeitrag, der sich nach Ihrem Einkommen bemisst, in einem persönlichen Gespräch erläutere ich Ihnen dies gern genauer.
Mit Erreichen des 2. Lebensjahres Ihres Kindes entfällt der Elternbeitrag! Sie haben Anspruch auf einen Kindergarten- oder Tagesmutterplatz und dürfen frei wählen, welches von beiden Sie bevorzugen.
Weitere Informationen finden Sie hier: